Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL IV
Diese Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten und für deren Staatsangehörige, unbeschadet der Artikel 2 und 3.
Art. 40 32011R0492Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen