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Seit dem 31. Dezember 1992 ist Cadmium nach der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen als Farbstoff in einer Reihe von Polymeren sowie Anstrichfarben und Lacken, als Stabilisierungsmittel in Polyvinylchlorid (PVC) für eine Reihe von Anwendungen und zur Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) für eine Reihe von Anwendungen verboten. Die Richtlinie 76/769/EWG wurde aufgehoben und mit Wirkung vom 1. Juni 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ersetzt.
Die europäische Risikobewertung von Cadmium gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wurde die bestehende Verwendungsbeschränkung für Cadmium und Cadmiumverbindungen in synthetischen organischen Polymeren…
Seit 2001 verzichtet die europäische PVC-Industrie im Rahmen einer freiwilligen Initiative darauf, Cadmium als Stabilisierungsmittel in neu produziertem PVC für…
Die Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beschränkungen des…
Die Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beschränkungen des…
Aufgrund des Verbots von Cadmium in Neu-PVC ist vorgesehen, dass der Cadmiumgehalt von Bauprodukten, die aus Recycling-PVC hergestellt werden, schrittweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.