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Die geltenden Bestimmungen betreffend zinkhaltige Anstrichfarben und Lacke sollten präzisiert werden, indem definiert wird, was unter einem hohen Zinkgehalt zu verstehen ist. Die Bestimmungen betreffend Anstrichfarben und Lacke auf gestrichenen/lackierten Erzeugnissen sollten ebenfalls präzisiert werden.
Fertigpackungen mit Lacken und Anstrichfarben sind nach Volumen zu kennzeichnen. Mittels Farbmischanlage im Groß- oder Einzelhandel hergestellte Fertigpackungen…
Im Fall einer nach Wunsch formulierten Anstrichfarbe, für die keine Vorlage gemäß Anhang VIII erfolgt ist und kein entsprechender eindeutiger…
Farben und Lacke:die in Anhang I Ziffer 1 aufgeführten gebrauchsfertigen Produkte, mit Ausnahme von Aerosolen, zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen…
Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und…
Die Kennzeichnung des Aluminiumgehalts in Aluminiumlacken, die nicht zum Verkauf an die Endverbraucher bestimmt sind, ist derzeit fakultativ. Sie sollte…
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Farben und Lacke“ die in den nachstehenden Unterkategorien aufgeführten Produkte mit Ausnahme von Aerosolen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.