Gesetze
Gesetz wird geladen …
Stellt die ESMA fest, dass gegen die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen wurde, sollte sie Geldbußen gegen Ratingagenturen verhängen können. Die Geldbußen sollten gemäß der Schwere der Verstöße verhängt werden. Die Verstöße sollten in verschiedene Gruppen unterteilt werden, für die spezifische Geldbußen festgesetzt werden sollten. Zur Berechnung der Geldbußen im Zusammenhang mit einem spezifischen Verstoß sollte die ESMA ein zweistufiges Verfahren anwenden, das aus der Festlegung eines Grundbetrags und gegebenenfalls der Anpassung des Grundbetrags durch bestimmte Anpassungskoeffizienten besteht. Der Grundbetrag sollte unter Berücksichtigung des Umsatzes der betreffenden Ratingagentur festgesetzt werden, und die Anpassungen sollten dadurch erfolgen, dass der Grundbetrag durch die Anwendung der entsprechenden Koeffizienten entsprechend dieser Verordnung erhöht oder verringert wird.
Stellt der Rat der Aufseher der ESMA nach Artikel 23e Absatz 5 fest, dass eine Ratingagentur vorsätzlich oder fahrlässig einen der in Anhang III genannten…
Die ESMA sollte ferner Geldbußen gegen Transaktionsregister verhängen können, wenn sie feststellt, dass diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verordnung…
Folgende Artikel werden eingefügt: Geldbußen (1) Stellt der Rat der Aufseher der ESMA nach Artikel 23e Absatz 5 fest, dass eine Ratingagentur vorsätzlich oder…
Diese Verordnung legt Koeffizienten für erschwerende und mildernde Umstände fest, um der ESMA die notwendigen Hilfsmittel an die Hand zu geben, um eine Geldbuße…
In dieser Verordnung sollten Koeffizienten für erschwerende oder mildernde Umstände festgelegt werden, um der ESMA die erforderlichen Instrumente dafür an die…
Im Falle eines Verstoßes einer Ratingagentur gegen die Bestimmungen sollte die ESMA befugt sein, eine Reihe von Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wie —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.