Erwägungsgrund 36 32024R3005
Diese Verordnung sollte keinen Einfluss auf die Methoden oder den Inhalt von ESG-Ratings nehmen. Durch die Vielfalt der von den ESG-Rating-Anbietern verwendeten Methoden wird sichergestellt, dass die vielen unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer von ESG-Ratings erfüllt werden können, während zugleich der Wettbewerb auf dem Markt gefördert wird.