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Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin befugt sein, die Vorschriften für die Sanktionen festzulegen und umzusetzen, die auf einen Verstoß gegen die Pflicht der Finanzinstitute und anderer Unternehmen anwendbar sind, zu Regulierungszwecken nur die von gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 registrierten Ratingagenturen abgegebenen Ratings zu verwenden.
die Ratingagentur hat überprüft und kann gegenüber der mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen…
Unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legen die Mitgliedstaaten…
Es sollte ein Mechanismus geschaffen werden, der die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung gewährleistet. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten…
Derzeit haben die meisten Ratingagenturen ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft. Die meisten Mitgliedstaaten haben für die Tätigkeit von Ratingagenturen und die…
Die Mitgliedstaaten sollten Regelungen über die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen…
Im Hinblick auf die Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Finanzmärkten sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.