Erwägungsgrund 3 32011R0537
Die Differenz gegenüber der Höchstmenge von 110 ODP-gewichteten Tonnen (32756,819 ODP-gewichtete Kilogramm) sowie die Mengen, für die die Unternehmen, die im Zeitraum 2007-2009 über eine Herstellungs- oder Einfuhrlizenz verfügten, keine Meldung eingereicht haben, sollte Unternehmen zugewiesen werden, denen im Zeitraum 2007-2009 keine Produktions- oder Einfuhrlizenzen erteilt wurden. Der Zuweisungsmechanismus sollte gewährleisten, dass alle Unternehmen, die eine neue Quote beantragen, einen angemessenen Anteil der zuzuweisenden Mengen erhalten.