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Werden Reparatur- und Wartungsinformationen vom Fahrzeughersteller in einer eigenen zentralen Datenbank gespeichert und nicht mehr in physischer Form im Fahrzeug derart aufbewahrt, dass die Fahrzeughalter sie unabhängigen Reparaturbetrieben zugänglich machen können, damit diese die Informationen über ausgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten eintragen können, müssen diese Aufzeichnungen — sofern die Fahrzeughalter einverstanden sind — auch unabhängigen Reparaturbetrieben zugänglich sein, damit diese die Aufzeichnungen ebenfalls mit Informationen über die ausgeführten Arbeiten vervollständigen können und damit die Fahrzeughalter den Nachweis über sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem einzigen Dokument erbringen können.
Werden Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen über ein Fahrzeug in einer zentralen Datenbank des Fahrzeugherstellers oder in einer für diesen unterhaltenen…
Werden Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen über ein Fahrzeug in einer zentralen Datenbank des Fahrzeugherstellers oder in einer für diesen unterhaltenen…
„Reparatur- und Wartungsinformationen“ sämtliche für Diagnose, Instandhaltung, Inspektion, regelmäßige Überwachung, Reparatur, Neuprogrammierung oder…
Zwar sollten Fahrzeughersteller aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht gezwungen werden, Daten über Veränderungen an Einzelfahrzeugen bei Dritten…
Es besteht weiterer Klärungsbedarf in Bezug auf die genauen Angaben der gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorzulegenden Informationen, damit ein wirksamer…
Im Hinblick auf bestimmte Systeme, die von alten Fahrzeugtypen auf neue Fahrzeugtypen übertragen werden, könnte die Anwendung der Bestimmungen über den Zugang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.