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Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG sollte im Hinblick auf die Kokzidiostatika Narasin, Nicarbazin und Lasalocid-Natrium geändert werden, um den kürzlich erfolgten Änderungen der Zulassungen dieser Stoffe Rechnung zu tragen, und Verordnung (EG) Nr. 124/2009 der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind , sollte daher ebenfalls entsprechend geändert werden.
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Für bestimmte Kokzidiostatika und Histomonostatika in Lebensmitteln wurden in der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika und Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann selbst dann, wenn die entsprechenden Mengen…
Die im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Höchstgehalte sollten laufend nach den Verwendungsbedingungen angepasst werden, die im Rahmen der Zulassung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.