Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 erhält folgende Fassung: „ANHANG I Euro-VI-Emissionsgrenzwerte Grenzwerte CO (mg/kWh) THC (mg/kWh) NMHC (mg/kWh) CH4 (mg/kWh) NOx (mg/kWh) NH3 (ppm) Partikelmasse (mg/kWh) Partikelzahl (#/kWh) WHSC (CI) 1 500 130 400 10 10 8,0 × 1011 WHTC (CI) 4 000 160 460 10 10 6,0 × 1011 WHTC (PI) 4 000 160 500 460 10 10 (1) Der Wert des zulässigen NO2-Anteils am NOx-Grenzwert kann zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. (2) Vor dem 31. Dezember 2012 wird ein neues Messverfahren eingeführt. (3) Vor dem 31. Dezember 2012 wird ein Grenzwert für die Partikelzahl eingeführt.“ PI = Fremdzündungsmotor. CI = Selbstzündungsmotor.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird wie folgt geändert: 1. Der Text in Zeile 2 der letzten Spalte von Tabelle 1 (Euro-5-Emissionsgrenzwerte) erhält…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 31. Dezember 2012. Artikel 8…
1. Fahrzeug „EURO 0“ Masse Kohlenmonoxid (CO) g/kWh Masse Kohlenwasserstoffe (HC) g/kWh Masse Stickstoffoxide (NOx) g/kWh 12,3 2,6 15,8 2. Fahrzeuge „EURO…
(1) Die Grenzwerte für die Partikelmasse für Fremdzündungsmotoren gelten nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzung. Erläuterung: PI = Fremdzündungsmotor, CI =…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, in Anhang I Grenzwerte für die Partikelzahl einzuführen, gegebenenfalls den Wert des zulässigen…
Gemäß Artikel 3 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.