Erwägungsgrund 4 32011R0660
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des neuen Protokolls festgelegt werden.
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des neuen Protokolls festgelegt werden.