Verordnung des Rates (EU) Nr. 660/2011 des Rates vom 9. Juni 2011 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Da die Geltungsdauer desderzeitigen Protokolls am 31. August 2011 endet, sollte die vorliegende Verordnung am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem 1. September 2011 gelten —
Erwägungsgrund 6 32011R0660
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