Erwägungsgrund 12 32011R0665
Nachdem die GP International Holding B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich einer das Risiko einer chronischen Veneninsuffizienz senkenden Wirkung von OPC Plus abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00751). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „OPC Plus has been shown to increase the microcirculation and may therefore reduce the risk of chronic venous insufficiency“ („OPC Plus erhöht nachweislich die Mikrozirkulation und kann daher das Risiko einer chronischen Veneninsuffizienz verringern“).