Erwägungsgrund 8 32011R0665
Nachdem die Wrigley GmbH einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von zuckerfreiem Kaugummi und der das Risiko von Dentalkaries reduzierenden Neutralisierung der Plaquesäuren abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2010-00120). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Chewing of sugar-free chewing gum neutralises plaque acids which reduces the risk of dental caries“ („Das Kauen von zuckerfreiem Kaugummi neutralisiert die Plaquesäuren, wodurch sich das Risiko von Zahnkaries verringert“).