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Zur schrittweisen Einführung eines Systems zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zwei Termine festgelegt: der 29. April 2011 für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen, die an einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, und der 29. April 2013 für die Kontrolle sämtlicher Flüssigkeiten, Aerosole und Gele.
Es ist jetzt an der Zeit, die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen aufzuheben und schrittweise von einem Verbot der meisten…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2010. Diese Verordnung ist in…
Kurz vor dem 29. April 2011 kam es zu regulatorischen Entwicklungen auf EU- und internationaler Ebene. In der Folge wären nur wenige Flughäfen in der Lage, eine…
Aus dem obengenannten Grund sollte die Bestimmung, mit der ab dem 29. April 2011 eine Verpflichtung zur Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen…
Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.