Gesetze
Gesetz wird geladen …
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen verboten werden kann. Wohl aber sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 Methoden und Technologien zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen so bald wie möglich und spätestens bis zum 29. April 2010 EU-weit auf Flughäfen bereitzustellen.
Der Erkennung von flüssigen Explosivstoffen dienende Methoden, einschließlich Technologien, sollten so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 29. April 2010,…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2010. Diese Verordnung ist in…
Es ist jetzt an der Zeit, die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen aufzuheben und schrittweise von einem Verbot der meisten…
Für den Betrieb von Kontrollausrüstungen zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen ist es erforderlich, dass Flughäfen oder sonstige für die Luftsicherheit…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten allgemeinen Maßnahmen sollten durch die Einführung von Vorschriften geändert werden, die den Einsatz von…
Dieses Vorgehen sollte aber die Flughäfen nicht davon abhalten, entsprechende Ausrüstungen bereits früher bereitzustellen und einzusetzen — vorausgesetzt, sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.