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Zur schrittweisen Einführung eines Systems der Kontrolle auf Flüssigsprengstoffe wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission vom 9. April 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwei Termine festgelegt: der 29. April 2011 für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG), die an einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, und der 29. April 2013 für die Kontrolle sämtlicher Flüssigkeiten, Aerosole und Gele.
Zur schrittweisen Einführung eines Systems zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zwei Termine…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 720/2011 der Kommission vom 22. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards…
Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und…
Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in…
Auf der Grundlage dieser Bewertung und insbesondere in Anbetracht des erheblichen Risikos für die Betriebsabläufe, falls alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.