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In ihrem Gutachten vom 21. Januar 2009 zum Bunkersystem-Projekt kam die EFSA zu dem Schluss, die vorgelegten Informationen seien keine ausreichende Grundlage, um die zweite Option als sicheres Beseitigungsverfahren für tierische Nebenprodukte von Schweinen anzusehen. Auch bezüglich der ersten Option, die auf Hydrolyse basiert, konnte die EFSA keine abschließende Bewertung vorlegen. Die EFSA erklärte jedoch, hydrolisiertes Material stelle kein zusätzliches Risiko dar, sofern es nach den Hygienevorschriften für Material der Kategorie 2 weiterverarbeitet werde.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat drei Gutachten zu solchen alternativen Methoden vorgelegt: Ein wissenschaftliches Gutachten vom…
Beim Bunkersystem-Projekt geht es um die Hydrolyse von Schweinekadavern und anderer tierischer Nebenprodukte von Nutzschweinen in einem geschlossenen Behälter…
In ihrem Gutachten vom 22. September 2010 über ein Mehrstufen-Katalyseverfahren zur Herstellung erneuerbarer Brennstoffe kam die EFSA zu dem Schluss, das…
Daher sollte die Hydrolyse tierischer Nebenprodukte auf dem Gelände eines Haltungsbetriebs unter Bedingungen zugelassen werden, die die Übertragung von auf…
Im Auftrag der Kommission legte die EFSA am 7. Juli 2010 ein wissenschaftliches Gutachten mit einer Erklärung zur technischen Unterstützung bezüglich des…
Als zweite Option ist im Bunkersystem-Projekt die Zerkleinerung und anschließende Pasteurisierung von Schweinekadavern und anderer tierischer Nebenprodukte von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.