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Die Fähigkeit der Hydrolyse, potenzielle Gesundheitsrisiken zu verringern, wurde noch nicht nachgewiesen. Daher sollte jede Handhabung oder Verwendung hydrolysierten Materials mit Ausnahme der Abfallverbrennung oder Mitverbrennung (mit oder ohne vorherige Verarbeitung), der Beseitigung auf einer zugelassenen Deponie, der Kompostierung oder der Umwandlung in Biogas (den drei letztgenannten Optionen muss eine Drucksterilisierung vorangehen) untersagt werden.
Hydrokultur ist verboten.
Daher sollte die Hydrolyse tierischer Nebenprodukte auf dem Gelände eines Haltungsbetriebs unter Bedingungen zugelassen werden, die die Übertragung von auf…
Material der Kategorie 1 ist a) als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen: i) unmittelbar ohne vorherige Verarbeitung, oder ii) nach Verarbeitung, durch…
Material der Kategorie 3 ist a) mit oder ohne vorherige Verarbeitung als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen; b) mit oder ohne vorherige Verarbeitung durch…
Material der Kategorie 2 ist a) als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen: i) unmittelbar ohne vorherige Verarbeitung oder ii) nach Verarbeitung, durch…
Die Verdünnung oder Vermischung der Abfälle mit dem alleinigen Ziel, die Abfallannahmekriterien zu erfüllen, ist verboten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.