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Daher sollte die Hydrolyse tierischer Nebenprodukte auf dem Gelände eines Haltungsbetriebs unter Bedingungen zugelassen werden, die die Übertragung von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindern. Insbesondere sollte, als dritte Option, die Hydrolyse in einem geschlossenen, lecksicheren Behälter erfolgen, der von Nutztieren auf demselben Gelände getrennt ist. Da die Hydrolyse jedoch keine Verarbeitungsmethode ist, sollten die besonderen Bedingungen für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in solchen Anlagen nicht gelten. Die Behälter sollten – unter amtlicher Aufsicht – regelmäßig auf Korrosion überprüft werden, damit ein Auslaufen von Material in den Erdboden verhindert wird.
die pasteurisierten tierischen Nebenprodukte so behandelt und gelagert werden, dass eine Verunreinigung mit nicht pasteurisierten Materialien ausgeschlossen ist…
Nach der Sammlung müssen tierische Nebenprodukte unter Bedingungen gehandhabt werden, die geeignet sind, die Übertragung unannehmbarer Risiken für die…
Tätigkeiten unter Verwendung tierischer Nebenprodukte, durch die ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht, sollten nur Anlagen…
Bestimmten Betrieben oder Anlagen, die nur geringe Mengen tierischer Nebenprodukte ohne Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier handhaben, sollte erlaubt…
Beim Bunkersystem-Projekt geht es um die Hydrolyse von Schweinekadavern und anderer tierischer Nebenprodukte von Nutzschweinen in einem geschlossenen Behälter…
Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte über den Abwasserstrom sollte untersagt werden, da dieser Strom keinen Bestimmungen unterliegt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.