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Dänemark hat einen Antrag auf Festlegung eines Endpunkts für Fischöl gestellt, das für die Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird. Da dieses Fischöl aus Material der Kategorie 3 gewonnen und unter strengen Bedingungen verarbeitet wird, sollte ein Endpunkt für dieses Öl festgelegt werden. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 142/2011 und Anhang XIII sollten daher entsprechend geändert werden.
Der Transport von nicht aus einem Drittland eingeführten, aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fischölen und Fischmehlen zur Herstellung von…
In einigen Mitgliedstaaten traten Schwierigkeiten bei der Einhaltung dieser spezifischen Anforderungen auf. Bei aus Drittstaaten eingeführtem Fischöl traten…
Fischöl für die Herstellung von Arzneimitteln, das den in Anhang XIII Kapitel XIII genannten spezifischen Anforderungen an den Endpunkt dieses Produkts…
Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die Anforderungen an die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die…
Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die Anforderungen an die Herstellung und das Inverkehrbringen von für den menschlichen…
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission aufgefordert, einen Endpunkt für die Produktionskette oleochemischer Produkte zu bestimmen, ab dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.