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Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält bestimmte Vorschriften für die Drucksterilisierung und sieht vor, dass Durchführungsmaßnahmen für andere Verarbeitungsverfahren erlassen werden, die auf tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte anzuwenden sind, damit bei der Verwendung oder Beseitigung solcher Produkte keine inakzeptablen Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier auftreten. Dementsprechend sind in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 Standard-Verarbeitungsmethoden für Verarbeitungsanlagen und bestimmte andere Anlagen und Betriebe festgelegt.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese…
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist vorgesehen, dass ein Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden zur Verwendung oder Beseitigung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Regeln für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier, mit denen von…
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit vorsehen, Zeit-, Temperatur- und Druckparameter für die Verarbeitungsmethoden für tierische Nebenprodukte festzulegen,…
Die Unternehmer sorgen dafür, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Anlagen oder Betriebe von der zuständigen Behörde zugelassen werden, wenn diese Anlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.