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Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und zur Überwachung der Finanzmärkte und der Finanzaktivitäten innerhalb des Euro-Währungsgebiets muss die Europäische Zentralbank (EZB) mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken (NZBen) qualitativ hochwertige statistische Daten auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen über von institutionellen Sektoren des Euro-Währungsgebiets gehaltene Wertpapiere und von Gebietsansässigen des Euro-Währungsgebiets begebene und von institutionellen Sektoren außerhalb des Euro-Währungsgebiets gehaltene Wertpapiere einholen.
Artikel 5.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) verpflichtet die EZB, zur…
Um zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute, der Stabilität des Finanzsystems…
Nach Artikel 5.1 der ESZB-Satzung holt die EZB zur Wahrnehmung der Aufgaben des ESZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken (NZBen) die erforderlichen…
Angesichts des Zusammenhangs zwischen der Geldpolitik und der Stabilität der Finanzsystems ist die Erhebung statistischer Daten auf der Basis von…
Zweck der Datenerhebung ist die Bereitstellung umfassender statistischer Daten an die EZB über die Risiken von Wirtschaftssektoren und individuellen…
Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) die Erstellung von Statistiken über die von den monetären…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.