Erwägungsgrund 2 32012R1014
Mit dem Beschluss 2012/642/GASP hat der Rat beschlossen, die Kriterien für die Aufnahme von natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Listen in den Anhängen des Beschlusses 2010/639/GASP des Rates zu präzisieren und diese Anhänge in einem einzigen Anhang zusammenzufassen.