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Der Begriff der Vertretung gesellschaftlicher Interessen und gesellschaftlicher Interessenträger bezieht sich, was die europäischen Normungstätigkeiten betrifft, auf die Tätigkeiten von Organisationen und Kreisen, die Interessen gesamtgesellschaftlicher Relevanz vertreten, beispielsweise ökologische, Verbraucher- oder Arbeitnehmerinteressen. Dahingegen bezieht sich der Begriff der Vertretung sozialer Interessen und sozialer Interessenträger, was die europäischen Normungstätigkeiten betrifft, insbesondere auf die Tätigkeiten von Organisationen und Kreisen, die die grundlegenden Arbeitnehmerrechte vertreten, beispielsweise Gewerkschaften.
Die europäischen Normungsorganisationen fördern und erleichtern eine angemessene Vertretung und wirkungsvolle Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger,…
„Vertreter der Mitglieder“ die Vertreter der Staaten und der internationalen Organisationen, die Mitglieder oder anerkannte Beobachter der internationalen…
„Repräsentationsvereinbarung“ jede Vereinbarung zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, mit der eine Organisation für die kollektive…
Arbeitnehmervertreter sind Vertreter der Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
1. Eine europäische Organisation zur Vertretung der KMU bei europäischen Normungstätigkeiten a) ist nichtstaatlicher Art und verfolgt keinen Erwerbszweck; b)…
Normen können auf die Gesellschaft erhebliche Auswirkungen haben, vor allem in Bezug auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger, die Effizienz von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.