Erwägungsgrund 24 32012R1025
Das europäische Normungssystem sollte außerdem dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen voll und ganz Rechnung tragen. Daher ist es wichtig, dass Organisationen, die die Interessen von Verbrauchern vertreten, die Interessen von Menschen mit Behinderungen in ausreichendem Umfang vertreten und in ihre Tätigkeit einbeziehen. Darüber hinaus sollte die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Normungsprozess mit allen verfügbaren Mitteln erleichtert werden.