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Im IKT-Bereich könnten Situationen entstehen, in denen es zweckmäßig wäre, die Anwendung von einschlägigen Normen auf Unionsebene zu fördern oder die Konformität mit solchen Normen auf Unionsebene zu verlangen, um die Interoperabilität auf dem Binnenmarkt zu gewährleisten und die Wahlfreiheit der Nutzer zu verbessern. Ferner sind Umstände denkbar, in denen bestimmte europäische Normen nicht mehr mit den Bedürfnissen der Verbraucher übereinstimmen oder die technische Entwicklung hemmen. Mit der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste wird die Kommission in die Lage versetzt, erforderlichenfalls europäische Normungsorganisationen zu beauftragen, Normen zu erarbeiten, eine Liste von Normen oder Spezifikationen zu erstellen und im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, um so deren Verwendung zu fördern oder diese verbindlich vorzuschreiben, oder um Normen oder Spezifikationen von dieser Liste zu entfernen.
Hinsichtlich der Frage, ob es notwendig ist, die Nutzung spezifischer Standards verbindlich vorzuschreiben, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen…
Hinsichtlich der Frage, ob es notwendig ist, die Nutzung spezifischer Standards verbindlich vorzuschreiben, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen…
Europäische Normungsorganisationen sollten durch diese Verordnung nicht daran gehindert werden, die Normenentwicklung im IKT-Bereich fortzusetzen und ihre…
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische…
Behörden sollten den größtmöglichen Nutzen aus der ganzen Bandbreite einschlägiger technischer Spezifikationen ziehen, wenn sie Hardware, Software und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.