Erwägungsgrund 39 32018L1972
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten in Bezug auf die Art, wie sie ihre Aufgaben erfüllen, rechenschaftspflichtig sein und Bericht erstatten müssen. Dies sollte normalerweise in Form einer Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung und nicht durch Ad-hoc-Berichte erfolgen, die im Fall unverhältnismäßiger Anforderungen die Unabhängigkeit der Behörde einschränken oder sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben behindern könnten. Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs können umfangreiche oder uneingeschränkte Berichtspflichten sogar die Unabhängigkeit einer Behörde indirekt beeinflussen.