Erwägungsgrund 13 32012R1025
Die europäischen Normungsorganisationen unterliegen insoweit dem Wettbewerbsrecht, als sie als Unternehmen oder Unternehmensvereinigung im Sinn der Artikel 101 und 102 AEUV betrachtet werden können.
Die europäischen Normungsorganisationen unterliegen insoweit dem Wettbewerbsrecht, als sie als Unternehmen oder Unternehmensvereinigung im Sinn der Artikel 101 und 102 AEUV betrachtet werden können.