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Da das Tätigkeitsfeld der europäischen Normung zur Unterstützung der rechtsetzenden und politischen Maßnahmen der Union sehr groß ist und da es unterschiedliche Arten der Normungstätigkeiten gibt, sind unterschiedliche Finanzierungsmodalitäten notwendig. Es handelt sich hauptsächlich um Finanzhilfen für die europäischen Normungsorganisationen und die nationalen Normungsorganisationen ohne Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002. Die gleichen Bestimmungen sollten im Übrigen für die Einrichtungen gelten, die zwar nicht als europäische Normungsorganisationen im Sinne dieser Verordnung anerkannt sind, jedoch in einem Basisrechtsakt beauftragt und ermächtigt wurden, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen vorbereitende Arbeiten für die europäische Normung auszuführen.
Einrichtungen, die gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 in einem Basisrechtsakt genannt sind und gemeinsam mit den europäischen…
Tätigkeiten zur Durchführung von Programmen zur technischen Unterstützung, zur Zusammenarbeit mit Drittländern und zur Förderung und Aufwertung des europäischen…
Funktionsweise dieser Organisationen und ihre Tätigkeiten in Bezug auf die europäische und internationale Normung, einschließlich der Erledigung der…
Zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung ist es erforderlich, dass die Gemeinschaft Tätigkeiten finanziell unterstützt, die zur Durchführung der…
Mit dem Beschluss Nr. 1673/2006/EG wird der Beitrag der Union zur Finanzierung der europäischen Normung geregelt, um sicherzustellen, dass europäische Normen…
Wegen der spezifischen Merkmale der NSÄ und der anderen einzelstaatlichen Stellen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten für die Entwicklung, Erstellung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.