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Da die europäischen Normungsorganisationen die Tätigkeiten der Union fortlaufend unterstützen, sollten sie über effiziente und leistungsfähige zentrale Sekretariate verfügen. Daher sollte es der Kommission erlaubt sein, diesen Organisationen, die Ziele von allgemeinem europäischen Interesse verfolgen, Finanzhilfen zu gewähren, ohne bei den Betriebskostenzuschüssen den Grundsatz der Degressivität nach Artikel 113 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 anzuwenden.
durch Betriebskostenzuschüsse im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 zugunsten der europäischen Normungsorganisationen und der europäischen…
Da das Tätigkeitsfeld der europäischen Normung zur Unterstützung der rechtsetzenden und politischen Maßnahmen der Union sehr groß ist und da es unterschiedliche…
Im Einklang mit Artikel 113 Absatz 2 der Haushaltsordnung wird der Grundsatz der Degressivität nicht auf den Betriebskostenzuschuss angewandt, der der Konferenz…
Im Einklang mit Artikel 113 Absatz 2 der Haushaltsordnung wird der Grundsatz der Degressivität nicht auf den Betriebskostenzuschuss angewandt, der dem…
Die europäischen Organisationen, die soziale Interessen in der Normung vertreten, erhalten spezifische Zuschüsse und die folgenden Rechtsakte enthalten…
Da die Ziele dieser Verordnung – Sicherstellung der Wirksamkeit und Effizienz von Normen und Normung als politische Instrumente für die Union durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.