Erwägungsgrund 17 32012R1025
Der Begriff der Vertretung gesellschaftlicher Interessen und gesellschaftlicher Interessenträger bezieht sich, was die europäischen Normungstätigkeiten betrifft, auf die Tätigkeiten von Organisationen und Kreisen, die Interessen gesamtgesellschaftlicher Relevanz vertreten, beispielsweise ökologische, Verbraucher- oder Arbeitnehmerinteressen. Dahingegen bezieht sich der Begriff der Vertretung sozialer Interessen und sozialer Interessenträger, was die europäischen Normungstätigkeiten betrifft, insbesondere auf die Tätigkeiten von Organisationen und Kreisen, die die grundlegenden Arbeitnehmerrechte vertreten, beispielsweise Gewerkschaften.