Erwägungsgrund 4 32012R1057
Es wurde beantragt, die Verwendung von Dimethylpolysiloxan (E 900) als Schaumverhütungsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Es wurde beantragt, die Verwendung von Dimethylpolysiloxan (E 900) als Schaumverhütungsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.