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Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Dimethylpolysiloxan (E 900) keine weitere Prüfung erforderlich ist, da die theoretische Aufnahme — berechnet anhand konservativer Annahmen zum Lebensmittelkonsum und zur Zusatzstoffverwendung — die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI) nicht übersteigt. Am 18. Mai 1990 legte der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss einen ADI-Wert von 1,5 mg/kg Körpergewicht fest . Die zusätzliche Aufnahmemenge aufgrund der neuen Verwendung als Schaumverhütungsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Brausetabletten wird auf weniger als 10 % der ADI geschätzt. Es ist daher angebracht, die Verwendung von Dimethylpolysiloxan (E 900) in Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Brausetabletten zuzulassen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln,…
Für die Gruppe der Polysorbate (E 432-436) hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 8. Juli 1983 eine annehmbare tägliche…
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Glycerinester aus…
Polydextrose (E 1200) gehört zur Gruppe der Zusatzstoffe, für die keine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (acceptable daily intake, ADI) festgesetzt ist .…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Dimethylpolysiloxan (E 900) als Schaumverhütungsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen; der Antrag wurde den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.