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In der Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln, Komprimaten und ähnlichen Formen, ausgenommen kaubare Formen“ sollte die Nummer der Fußnote (79) geändert und die Fußnote in den Eintrag zum Lebensmittelzusatzstoff Dimethylpolysiloxan (E 900) eingefügt werden.
Die Angaben zu einer in dem Beschluss 2014/145/GASP aufgeführten Person sollten geändert werden.
Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Identifizierungsinformationen zu Einrichtungen, die auf der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen,…
Anhang I und Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten daher entsprechend geändert werden —
Die Angaben zu siebzehn der im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführten Personen sowie für zwei dort aufgeführte Einrichtungen sollten geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.