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Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung der Verwendung von Bienenwachs (E 901) auf Paprika, Tomaten, Gurken, Bananen, Mangos und Avocados, Granatäpfeln und allen Obstsorten, der Verwendung von Carnaubawachs (E 903) und Schellack (E 904) auf Granatäpfeln, Mangos, Avocados und Papayas sowie der Verwendung von mikrokristallinem Wachs (E 905) auf Ananas erhalten. Diese Anträge wurden den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Die genannten Lebensmittelzusatzstoffe sind zur äußerlichen Behandlung bestimmt, und es wird nicht angenommen, dass sie in die essbaren inneren Teile der…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) um ein…
Für Bienenwachs (E 901), Carnaubawachs (E 903), Schellack (E 904) und mikrokristallines Wachs (E 905) wurde die Zulassung für die Verwendung als Überzugsmittel…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 04.1.1 „Ganzes frisches Obst und Gemüse“ die Einträge zu E 901, E 903,…
Nur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten E 901 Bienenwachs, weiß und gelb quantum satis Nur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln,…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Talkum (E 553b) und Carnaubawachs (E 903) bei ungeschälten gefärbten gekochten Eiern sowie die Verwendung von Schellack…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.