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Für Bienenwachs (E 901), Carnaubawachs (E 903), Schellack (E 904) und mikrokristallines Wachs (E 905) wurde die Zulassung für die Verwendung als Überzugsmittel zur Oberflächenbehandlung der genannten Obstsorten oder obstähnlichen Gemüsesorten beantragt, die eine bessere Haltbarkeit ermöglichen soll. Die Behandlung schützt die Früchte vor Dehydrierung und Oxidation und wirkt als Wachstumshemmer für Schimmelpilze und bestimmte Mikroorganismen. Die Verwendung ist insbesondere für Früchte technisch notwendig, die hauptsächlich aus Ländern mit tropischem Klima eingeführt werden. Diese Früchte müssen zudem während des langen Transports geschützt werden.
Die genannten Lebensmittelzusatzstoffe sind zur äußerlichen Behandlung bestimmt, und es wird nicht angenommen, dass sie in die essbaren inneren Teile der…
Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung der Verwendung von Bienenwachs (E 901) auf Paprika, Tomaten, Gurken, Bananen, Mangos und Avocados, Granatäpfeln…
Nur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten E 901 Bienenwachs, weiß und gelb quantum satis Nur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln,…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) um ein…
Die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe Talkum (E 553b), Carnaubawachs (E 903) und Schellack (E 904) auf der Oberfläche ungeschälter gefärbter gekochter…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 04.1.1 „Ganzes frisches Obst und Gemüse“ die Einträge zu E 901, E 903,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.