Erwägungsgrund 4 32012R1148
Am 30. Juni 2011 wurde beantragt, die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Am 30. Juni 2011 wurde beantragt, die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.