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Die Änderungen von Anhang III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen von Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Änderungen von Anhang III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen von Anhang C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Änderungen der Anhänge I, II und III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen der Anhänge A, B und C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Folglich sollte Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.