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Die Änderungen von Anhang III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen von Anhang C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Änderungen von Anhang III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen von Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Änderungen der Anhänge I, II und III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen der Anhänge A, B und C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.