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Die Anmerkungen zu den Einträgen für Cedrela fissilis, Cedrela lilloi und Cedrela odorata in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sollten geändert werden, und die Einträge für diese Arten in Anhang D der genannten Verordnung sollten gestrichen werden, um eine Unstimmigkeit zwischen den CITES-Anhängen und den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 zu berichtigen.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 sollte daher entsprechend geändert werden. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Arten Physignathus cocincinus, Abronia graminea und Ctenosaura quinquecarinata, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind,…
Die Änderungen von Anhang III des Übereinkommens erfordern daher Änderungen von Anhang C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.