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Der Abschnitt zur Auslegung der Anhänge wurde geändert und einige Anmerkungen zu mehreren in den Anhängen des Übereinkommens aufgeführten Taxa wurden auf der CoP 18 angenommen oder geändert; dies muss sich in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 widerspiegeln. a) Folgende Anmerkungen wurden aufgenommen: — Eine Anmerkung zu den in Anhang II aufgeführten Arten Saiga tatarica und Saiga borealis sowie — Anmerkung #17 (ersetzt Anmerkung #5) zu der in Anhang II aufgeführten Art Pericopsis elata. b) Folgende Anmerkungen wurden geändert: — Die Anmerkung zu der in Anhang II aufgeführten Art Vicugna vicugna; — Anmerkung #4 Buchstabe f zu der in Anhang II aufgeführten Art Aloe ferox; — Anmerkung #16 zur Aufnahme der Art Adansonia grandidieri in Anhang II sowie — Anmerkung #15 zur Aufnahme der Gattung Dalbergia spp. und der Arten Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia tessmannii in Anhang II.
Auf der CoP 17 wurden auch einige Anmerkungen zu bestimmten, in den Anhängen des Übereinkommens aufgelisteten Arten bzw. Gattungen angenommen oder geändert, die…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die Anmerkungen zur Art Cactaceae spp. und allen Pflanzentaxa mit der Anmerkung #1 in den Verzeichnissen in Anhang II des Übereinkommens wurden geändert.
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Die folgenden Arten wurden vor kurzem in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen: Dalbergia calycina, Dalbergia cubilquitzensis, Dalbergia glomerata und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.