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Im Einklang mit der Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich sind nationale Bekämpfungsprogramme betreffend die Verwirklichung des EU-Ziels für 2013 bei Truthühnerherden zur Kofinanzierung durch die Europäische Union eingereicht worden. Die technischen Änderungen im Anhang dieser Verordnung gelten unmittelbar. Die Kommission braucht somit die nationalen Bekämpfungsprogramme zur Durchführung dieser Verordnung nicht erneut zu genehmigen. Daher ist keine Übergangszeit erforderlich.
Im Einklang mit der Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich sind nationale Bekämpfungsprogramme…
In Einklang mit der Entscheidung 2009/883/EG der Kommission vom 26. November 2009 über die Genehmigung der von den Mitgliedstaaten für 2010 und die Folgejahre…
Im Einklang mit der Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich sind nationale Bekämpfungsprogramme…
Gemäß der Entscheidung 2005/636/EG der Kommission vom 1. September 2005 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für eine Grundlagenerhebung in den…
Diese Verordnung berührt nicht die weitere Durchführung oder die Änderung, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Einstellung, der Unterstützung, die…
Diese Verordnung berührt nicht die weitere Durchführung oder die Änderung, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Einstellung, der Unterstützung, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.