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In Einklang mit der Entscheidung 2009/883/EG der Kommission vom 26. November 2009 über die Genehmigung der von den Mitgliedstaaten für 2010 und die Folgejahre vorgelegten nationalen Jahres- und Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen und Zoonosen sowie der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft sind nationale Bekämpfungsprogramme zur Verwirklichung des Ziels im Jahr 2010 genehmigt worden. Diese Programme basierten auf den zum Zeitpunkt ihrer Vorlage geltenden Rechtsvorschriften. Die Programme für Gallus-gallus-Zuchtherden wurden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 genehmigt. Für die bereits genehmigten Bekämpfungsprogramme ist daher eine Übergangsmaßnahme erforderlich.
Was Zuchtherden anbelangt, legt die Verordnung (EG) Nr. 1091/2005 der Kommission vom 12. Juli 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des…
Unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA und in Anbetracht der Tatsache, dass mehr Zeit erforderlich ist, um den Trend hinsichtlich…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels…
In der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 sollte die Kommission das Gemeinschaftsziel anhand der Ergebnisse überprüfen, die im ersten Jahr der…
Mit der Entscheidung 2007/843/EG der Kommission wurden die von Israel, Kanada, Tunesien und den Vereinigten Staaten vorgelegten Programme zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.