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Diese Bestimmungen fallen in den Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Sinne von Artikel 81 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Gemäß Artikel 81 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können dazu Maßnahmen gehören, die unter anderem Folgendes…
Nach Artikel 82 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) „[beruht] die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union…
Artikel 82 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union…
Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht die Festlegung von in den Mitgliedstaaten anwendbaren…
Nach Artikel 155 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) können die Sozialpartner gemeinsam die Durchführung der auf…
In dem Protokoll sind die Verpflichtungen der Vertragsparteien in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Festlegung von Straftaten und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.