Erwägungsgrund 1 32012R1216
Anlässlich des bevorstehenden Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 müssen befristete Sondermaßnahmen eingeführt werden, die vom Statut der Beamten der Europäischen Union („Statut“) und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates festgelegt sind, abweichen.