Erwägungsgrund 1 32012R1245
Als Reaktion auf die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran verhängte der Rat am 12. April 2011 mit der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 im Einklang mit dem Beschluss 2011/235/GASP bestimmte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen.