Erwägungsgrund 2 32012R1245
Am 20. Dezember 2012 erließ der Rat den Beschluss 2012/810/GASP zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP, was den Geltungsbereich der Maßnahmen im Zusammenhang mit zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung betrifft.