Erwägungsgrund 7 32012R1261
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2013 geöffnet werden. Aus Gründen der Dringlichkeit sollte diese Verordnung unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —