Erwägungsgrund 8 32012R1263
Ferner enthält der Beschluss 2012/635/GASP das Verbot, Einflaggungs- und Klassifikationsdienste für iranische Öltank- und Frachtschiffe zu erbringen, sowie das Verbot, Schiffe, die für die Beförderung oder Lagerung von Öl und petrochemischen Erzeugnissen konstruiert sind, zum Zwecke der Beförderung oder Lagerung von iranischem Öl und iranischen petrochemischen Erzeugnissen an iranische Personen oder Organisationen oder an andere Personen oder Organisationen zu liefern.